Die Handwerkskammer (HWK) ist eine Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Interessen des Handwerks auf regionaler Ebene vertreten und vielfältige Aufgaben wahrnimmt. Bei einer Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes übernimmt die Handwerkskammer diese häufig die erste Gründungsberatung und formelle Beantragung der Meistergründungsprämie. Sie bietet zudem Meisterkurse in den verschiedenen Handwerksberufen an und stellen ein Lehrstellenradar zur Verfügung.
Unsere lokalen Berater ergänzen die Leistungen der Handwerkskammer um folgende Punkte:
✓ Erstellung eines Businessplan zur Beantragung verschiedener Finanzierungsformen
✓ Finanzierungsplanung mit zinsvergünstigten öffentlichen Darlehen und Haftungsfreistellungen
✓ Erstellung eines antragkonformen Businessplans für eine Bürgschaftsbank
✓ Recherche von Fördermitteln und Zuschüsse zur Gründung
✓ Recherche weiterer Zuschüsse (wie zum Bespiel für Mitarbeiter, GRW, RWP, etc.)
✓ Ausstellen einer Tragfähigkeitsbescheinigung zur Beantragung eines Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit
Je nach dem in welchen Bundesland oder Stadt Sie einen Handwerksberuf ausüben, ist eine andere Handwerkskammer (HWK) für Sie zuständig. Hier geben wir Ihnen die Adressen nach Bundesland sortiert.
» Baden-Württemberg
» Bayern
» Berlin
» Bremen
» Hamburg
» Hessen
» Niedersachsen
» NRW / Nordrhein-Westfalen
» Mecklenburg-Vorpommern
» Rheinland-Pfalz
» Saarland
» Sachsen
» Sachsen-Anhalt
» Schleswig-Holstein
» Thüringen
Weitere Informationen zum Thema Handwerkskammer (HWK)
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Häufig gestellte Fragen
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen des Handwerks vertritt. Sie bietet ihren Mitgliedern eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Beratung, Aus- und Weiterbildung, Prüfungen und Sachverständigenwesen.
Mitglieder von Handwerkskammern können alle natürlichen und juristischen Personen sein, die ein zulässiges Handwerk betreiben.
* Interessenvertretung des Handwerks gegenüber Politik und Behörden
* Beratung und Unterstützung von Handwerksbetrieben
* Aus- und Weiterbildung im Handwerk
* Durchführung von Prüfungen
* Bestellung von Sachverständigen
* Förderung des Handwerks
Die Meisterprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer Prüfungsaufgabe, die in einem Meisterbetrieb abzulegen ist. Der theoretische Teil der Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Der Meistertitel ist ein geschützter Titel, der den Inhaber als Fachmann in seinem Handwerk ausweist. Der Meistertitel ermöglicht die selbständige Ausübung des Handwerks und die Ausbildung von Lehrlingen.