FAQ Meistergründungsprämie – Alles Wichtige auf einem Blick
Häufig gestellte Fragen aus 25 Jahren Beratungserfahrung zur Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister, die sich selbstständig machen möchten. Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. für die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die Finanzierung von Marketingmaßnahmen oder die Deckung laufender Kosten.
Folgende drei Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Meistergründungsprämie erfüllt werden:
– Gründung einer selbständigen Tätigkeit im Vollerwerb durch einen Meister
– Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes / Ausbildungsplatzes oder zwei Teilzeitarbeitsplätze zu 50 Prozent innerhalb 24 Monaten nach der Gründung
– Minimum eine Investion von 12.000 €
Die Meistergründungsprämie können Handwerksmeister beantragen, die
– ihren Meisterabschluss in einem zulässigen Gewerk nachweisen können
– sich erstmals im Hauptwerwerb selbstständig machen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen
– ihren Betrieb in Deutschland führen
Die Höhe der Meistergründungsprämie variiert je nach Bundesland/Fördergebiet. In der Regel liegt sie zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro.
Die für den Antrag benötigten Unterlagen variieren je nach Bundesland. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen erforderlich:
– Personalausweis oder Reisepass
– Meisterbrief
– Gewerbeanmeldung
– Businessplan
– Finanzierungsplan
Nein, die Meistergründungsprämie muss nicht zurückgezahlt werden.
Grundsätzlich ja – jedoch mit der Einschränkung, das eine ausschliessliche Finanzierung staatlichen Förderungen ausgeschlossen ist.
Nein, Fördergegenstand der Meistergründungsprämie ist die Gründung des Betriebes/der Firma (Sachförderung). Jedes Gründungsvorhaben kann also nur einmal mit der Meistergründungsprämie gefördert werden.
Wenn Sie die formellen Elemente die zum Antrag berechtigen nicht erfüllen oder wenn Sie mit dem Gründungsprozess, z.B. durch Eingehen von verbindlichen Verpflichtung, begonnen haben (förderschädlich). Es gilt der Grundsatz: Erst beantragen → Entscheidung abwarten → Umsetzen/Starten.
Nur mit der Sonderregelung, dass Sie Geselle im letzten Jahr Ihrer Meisterschule sind und innerhalb 12 Meister sein werden.
Wenden Sie sich bitte an einer unserer Beratungsstellen vor Ort und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung der Grundsatzfragen. Nutzen Sie unser FAQ.
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