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FAQ Meistergründungsprämie – Alles Wichtige auf einem Blick

Was ist die Meistergründungsprämie?

Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister, die sich selbstständig machen möchten. Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. für die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die Finanzierung von Marketingmaßnahmen oder die Deckung laufender Kosten.

Welche Voraussetzungen gibt es zum Erhalt der Meistergründungsprämie?

Folgende drei Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Meistergründungsprämie erfüllt werden:
– Gründung einer selbständigen Tätigkeit im Vollerwerb durch einen Meister
– Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes / Ausbildungsplatzes oder zwei Teilzeitarbeitsplätze zu 50 Prozent innerhalb 24 Monaten nach der Gründung
– Minimum eine Investion von 12.000 €

Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?

Die Meistergründungsprämie können Handwerksmeister beantragen, die
– ihren Meisterabschluss in einem zulässigen Gewerk nachweisen können
– sich erstmals im Hauptwerwerb selbstständig machen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen
– ihren Betrieb in Deutschland führen

Wie hoch ist die Meistergründungsprämie?

Die Höhe der Meistergründungsprämie variiert je nach Bundesland/Fördergebiet. In der Regel liegt sie zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Die für den Antrag benötigten Unterlagen variieren je nach Bundesland. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen erforderlich:
– Personalausweis oder Reisepass
– Meisterbrief
– Gewerbeanmeldung
Businessplan
Finanzierungsplan

Muss ich die Meistergründungsprämie zurückzahlen?

Nein, die Meistergründungsprämie muss nicht zurückgezahlt werden.

Ist die Meistergründungsprämie mit anderen Fördermitteln kombinierbar?

Grundsätzlich ja – jedoch mit der Einschränkung, das eine ausschliessliche Finanzierung staatlichen Förderungen ausgeschlossen ist.

Wir Gründen zu zweit einen Betrieb – können beide die Meistergründungsprämie erhalten?

Nein, Fördergegenstand der Meistergründungsprämie ist die Gründung des Betriebes/der Firma (Sachförderung). Jedes Gründungsvorhaben kann also nur einmal mit der Meistergründungsprämie gefördert werden.

Wann kann die Meistergründungsprämie versagt werden?

Wenn Sie die formellen Elemente die zum Antrag berechtigen nicht erfüllen oder wenn Sie mit dem Gründungsprozess, z.B. durch Eingehen von verbindlichen Verpflichtung, begonnen haben (förderschädlich). Es gilt der Grundsatz: Erst beantragen → Entscheidung abwarten → Umsetzen/Starten.

Kann ich als Geselle auch die Meistergründungsprämie bekommen?

Nur mit der Sonderregelung, dass Sie Geselle im letzten Jahr Ihrer Meisterschule sind und innerhalb 12 Meister sein werden.

Ich habe noch weitere Fragen zur Meistergründungsprämie. Wer hilft?

Wenden Sie sich bitte an einer unserer Beratungsstellen vor Ort und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung der Grundsatzfragen. Nutzen Sie unser FAQ.

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