Die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister, die sich in Schleswig-Holstein selbstständig machen möchten. Die Prämie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Ländern gemeinsam getragen.
Ziel der Meistergründungsprämie
Ziel der Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein ist es, die Gründung von handwerklichen Unternehmen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu stärken.
Zuschusshöhe
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt als Basisförderung einmalig EUR 7.500.
Für die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung beträgt die Höhe Ihres Zuschusses einmalig EUR 2.500.
Förderbedingungen
Die Meistergründungsprämie ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft:
- Erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung einer selbstständigen Vollexistenz im handwerklichen Haupterwerb (Basisförderung) sowie
- Schaffung von zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen (Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung).
- Nehmen Sie den Zuschuss für die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung in Anspruch, müssen Sie die Schaffung und Besetzung von mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz beziehungsweise von einem Ausbildungsplatz nachweisen. Der Arbeitsplatz muss mit einer Arbeitskraft in branchenüblicher Vollzeit oder mit 2 Teilzeitkräften über mindestens 12 Monate besetzt sein. Die Nachweispflicht beginnt mit Ihrer Antragstellung 3 Jahre nach Ihrer Gewerbeanmeldung beziehungsweise Ihrer Unternehmensnachfolge und gilt innerhalb der folgenden 6 Monate.
Wir haben in Schleswig-Holstein folgende Beratungsstelle für Sie als gründungswilligen Meister
Häufig gestellte Fragen aus 25 Jahren Beratungserfahrung zur Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister in/aus Schleswig-Holstein, die sich selbstständig machen möchten. Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. für die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die Finanzierung von Marketingmaßnahmen oder die Deckung laufender Kosten.
Die Meistergründungsprämie können Handwerksmeister beantragen, die
– ihren Meisterabschluss in einem zulässigen Gewerk nachweisen können
– sich erstmals im Hauptwerwerb selbstständig machen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen
– ihren Betrieb in Deutschland führen
Die Höhe der Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein beträgt 7.500 €.
Die für den Antrag benötigten Unterlagen variieren je nach Bundesland. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen erforderlich:
– Personalausweis oder Reisepass
– Meisterbrief
– Gewerbeanmeldung
– Businessplan
– Finanzierungsplan
Nein, die Meistergründungsprämie muss nicht zurückgezahlt werden.
Grundsätzlich ja – jedoch mit der Einschränkung, das eine ausschliessliche Finanzierung staatlichen Förderungen ausgeschlossen ist.
Nein, Fördergegenstand der Meistergründungsprämie ist die Gründung des Betriebes/der Firma (Sachförderung). Jedes Gründungsvorhaben kann also nur einmal mit der Meistergründungsprämie gefördert werden.
Wenn Sie die formellen Elemente die zum Antrag berechtigen nicht erfüllen oder wenn Sie mit dem Gründungsprozess, z.B. durch Eingehen von verbindlichen Verpflichtung, begonnen haben (förderschädlich). Es gilt der Grundsatz: Erst beantragen → Entscheidung abwarten → Umsetzen/Starten.
Nur mit der Sonderregelung, dass Sie Geselle im letzten Jahr Ihrer Meisterschule sind und innerhalb 12 Meister sein werden.
Wenden Sie sich bitte an einer unserer Beratungsstellen vor Ort und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung der Grundsatzfragen. Nutzen Sie unser FAQ.