Die Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister, die sich in Sachsen-Anhalt selbstständig machen möchten. Die Prämie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Ländern gemeinsam getragen.
Ziel der Meistergründungsprämie
Ziel der Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt ist es, die Gründung von handwerklichen Unternehmen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu stärken.
Zuschusshöhe
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10.000. Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 15.000 betragen. Dies gilt ohne die Kosten für Investitionen in bauliche Infrastruktur und ohne Personalausgaben und Ihren Lohn.
Förderbedingungen
Die Meistergründungsprämie ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr neu gegründeter oder übernommener Betrieb muss ein Handwerksbetrieb in Sachsen-Anhalt sein.
- Ihr neu gegründeter oder übernommener Betrieb muss mindestens 3 Jahre bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie ihn nicht aufgeben oder die Produktionstätigkeit an einen Standort außerhalb von Sachsen-Anhalt verlegen.
- Ihre zuständige Handwerkskammer muss Ihre fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit Ihrer beabsichtigten Neugründung oder Übernahme bestätigen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.
In Sachsen-Anhalt haben aktuell wir keine Beratungsstelle für Sie. Gerne können Sie sich an unsere Zentrale für eine Onlineberatung wenden.
Häufig gestellte Fragen aus 25 Jahren Beratungserfahrung zur Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister in/aus NRW, die sich selbstständig machen möchten. Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. für die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die Finanzierung von Marketingmaßnahmen oder die Deckung laufender Kosten.
Die Meistergründungsprämie können Handwerksmeister beantragen, die
– ihren Meisterabschluss in einem zulässigen Gewerk nachweisen können
– sich erstmals im Hauptwerwerb selbstständig machen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen
– ihren Betrieb in Sachsen-Anhalt führen
Die Höhe der Meistergründungsprämie Sachsenanhalt beträgt 10.000 €.
Die für den Antrag benötigten Unterlagen variieren je nach Bundesland. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen erforderlich:
– Personalausweis oder Reisepass
– Meisterbrief
– Gewerbeanmeldung
– Businessplan
– Finanzierungsplan
Nein, die Meistergründungsprämie muss nicht zurückgezahlt werden.
Grundsätzlich ja – jedoch mit der Einschränkung, das eine ausschliessliche Finanzierung staatlichen Förderungen ausgeschlossen ist.
Nein, Fördergegenstand der Meistergründungsprämie ist die Gründung des Betriebes/der Firma (Sachförderung). Jedes Gründungsvorhaben kann also nur einmal mit der Meistergründungsprämie gefördert werden.
Wenn Sie die formellen Elemente die zum Antrag berechtigen nicht erfüllen oder wenn Sie mit dem Gründungsprozess, z.B. durch Eingehen von verbindlichen Verpflichtung, begonnen haben (förderschädlich). Es gilt der Grundsatz: Erst beantragen → Entscheidung abwarten → Umsetzen/Starten.
Nur mit der Sonderregelung, dass Sie Geselle im letzten Jahr Ihrer Meisterschule sind und innerhalb 12 Meister sein werden.
Wenden Sie sich bitte an einer unserer Beratungsstellen vor Ort und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung der Grundsatzfragen. Nutzen Sie unser FAQ.