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Selbständig ohne Meisterbrief

Selbständig ohne Meisterbrief - Meistergründungsprämie.de

Selbständig ohne Meisterbrief werden / sein – das geht derzeit in folgenden Handwerksberufen:

» Anlage B1 – Zulassungsfreie Handwerke (HWO)
» Anlage B2 – Handwerksähnliche Gewerbe (HWO) 
» FAQ – Häufig gestellte Fragen zu „Selbständig ohne Meisterbrief“
» Das könnte Sie auch zum Meisterbrief oder Selbständigkeit Interessieren


» Selbständig ohne Meisterbrief – zulassungsfreie Handwerksberufe

Bestatter

Bogenmacher

Buchbinder

Brauer und Mälzer

Edelsteinschleifer und -graveure

Graveure

Gebäudereiniger

Galvaniseure

Glas- und Porzellanmaler

Gold- und Silberschmiede

Geigenbauer

Holz- und Bautenschützer
(Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)

Handzuginstrumentenmacher
Hausmeisterservice

Holzblasinstrumentenmacher

Kosmetiker

Kürschner

Klavier- und Cembalobauer

Korb- und Flechtwerkgestalter

Metallbildner

Modisten

Metall- und Glockengießer

Müller

Maßschneider

Metallblasinstrumentenmacher

Präzisionswerkzeugmechaniker

Reinigungsfirma

Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)

Posamentierer

Segelmacher

Schuhmacher

Sattler und Feintäschner

Textilgestalter
(Sticker, Weber, Klöppler,, Stricker)

Textilreiniger

Uhrmacher

Vergolder

Weinküfer

Wachszieher

Zupfinstrumentenmacher

Ausbeiner


Gerne beraten unsere bundesweit vertretenen Gründungsberater zur Gründung mit und ohne Meisterbrief.


» Selbständig ohne Meisterbrief – Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2 HWO):

Asphaltierer
(ohne Straßenbau)

Änderungsschneider
(ehemals Flickschneider)

Ausbeiner

Ausführung einfacher Schuhreparaturen

Appreteure

Bodenleger

Bürsten- und Pinselmacher

Bautentrocknungsgewerbe

Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung

Betonbohrer und -schneider

Daubenhauer

Dekateure

Dekorationsnäher
(ohne Schaufensterdekoration)

Eisenflechter

Einbau von genormten Baufertigteilen
(z.B. Fenstermonteure, Türen, Zargen, Regale)

Fuger
(im Hochbau)

Fleischzerleger

Fahrzeugverwerter
(Schrotthändler)

Fußpflege

Fleckteppichhersteller

Getränkeleitungsreiniger

Gerber Innerei-Fleischer (Kuttler)

Holzschuhmacher

Holzreifenmacher

Holzblockmacher

Handschuhmacher

Holzschindelmacher

Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)

Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung

Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)

Kabelverleger im Hochbau
(ohne Anschlussarbeiten)

Klavierstimmer

Kunststopfer

Metallschleifer und Metallpolierer

Muldenhauer

Maskenbildner

Metallsägen-Schärfer

Plisseebrenner

Rammgewerbe
(Einrammen von Pfählen im Wasserbau)

Rohr- und Kanalreiniger

Requisiteure

Stoffmaler

Schirmmacher

Schlagzeugmacher

Speiseeishersteller
(mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)

Schnellreiniger

Steindrucker

Theater- und Ausstattungsmaler

Textil-Handdrucker

Theaterplastiker

Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)

Theaterkostümnäher

Teppichreiniger

Trockenbauer

Stand: 3.2024


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Häufig gestellte Fragen zu Selbständig ohne Meisterbrief

In welchen Handwerksberufen kann ich mich ohne Meisterbrief selbständig machen?

Sie können Sie in zulassungsfreien und handwerksähnlichen Handwerksberufen ohne Meisterbrief selbständig machen.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Für die Meisterausbildung und die Meisterprüfung gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten, z. B. Aufstiegs-BAföG, Meisterprämie und Meistergründungsprämie.

Wie wird man Meister?

Um den Meisterbrief zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gesellenprüfung: Sie müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem zulassungsfreien Handwerk haben und die Gesellenprüfung bestanden haben.
Berufspraxis: Sie müssen in der Regel drei bis fünf Jahre Berufspraxis in dem Handwerk nachweisen, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.
Meisterprüfung: Sie müssen die Meisterprüfung in vier Teilen bestehen:
Teil 1: Prüfung kaufmännischer und rechtlicher Kenntnisse
Teil 2: Prüfung berufsbezogener kaufmännischer und technischer Kenntnisse
Teil 3: Prüfung der berufsbezogenen praktischen Fertigkeiten
Teil 4: Ausbildereignungsprüfung

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