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Meistergründungsprämie Thüringen

Die Meistergründungsprämie Thüringen ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister, die sich in Thüringen selbstständig machen möchten. Die Prämie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Ländern gemeinsam getragen.

Ziel der Meistergründungsprämie

Ziel der Meistergründungsprämie Thüringen ist es, die Gründung von handwerklichen Unternehmen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu stärken.

Zuschusshöhe

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 5.000 als Grundförderung beziehungsweise EUR 2.500 als Aubauförderung.

Förderbedingungen

Die Meistergründungsprämie ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft: 

  1. Erstmalige Gründung einer selbständigen Tätigkeit im Vollerwerb durch einen Meister
  2. Für eine Grundförderung müssen Sie innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung oder nach einem Abschluss mindestens auf dem Niveau Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) 6 nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) oder innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung, Übernahme oder Beteiligung den Leistungsnachweis erbringen und
  3. eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Anspruch nehmen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einholen.
  4. Für eine Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung (Aufbauförderung) müssen Sie die Voraussetzungen für die Grundförderung erfüllen sowie einen entsprechenden Förderantrag vorlegen und einen sozialversicherungspflichtigen branchenüblichen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz für mindestens 12 Monate schaffen und besetzen.
Berater Meistergründungsprämie Thüringen

In Thüringen haben aktuell wir keine Beratungsstelle für Sie. Gerne können Sie sich an unsere Zentrale für eine Onlineberatung wenden.


Was ist die Meistergründungsprämie Thüringen?

Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister in/aus Thüringen, die sich selbstständig machen möchten. Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. für die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die Finanzierung von Marketingmaßnahmen oder die Deckung laufender Kosten.

Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?

Die Meistergründungsprämie können Handwerksmeister beantragen, die
– ihren Meisterabschluss in einem zulässigen Gewerk nachweisen können
– sich erstmals im Hauptwerwerb selbstständig machen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen
– ihren Betrieb in Thüringen führen

Wie hoch ist die Meistergründungsprämie Thüringen?

Die Höhe der Meistergründungsprämie Thüringen beträgt 5.000 €.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Die für den Antrag benötigten Unterlagen variieren je nach Bundesland. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen erforderlich:
– Personalausweis oder Reisepass
– Meisterbrief
– Gewerbeanmeldung
Businessplan
Finanzierungsplan

Muss ich die Meistergründungsprämie Thüringen zurückzahlen?

Nein, die Meistergründungsprämie muss nicht zurückgezahlt werden.

Ist die Meistergründungsprämie mit anderen Fördermitteln kombinierbar?

Grundsätzlich ja – jedoch mit der Einschränkung, das eine ausschliessliche Finanzierung staatlichen Förderungen ausgeschlossen ist.

Wir Gründen zu zweit einen Betrieb – können beide die Meistergründungsprämie Thüringen erhalten?

Nein, Fördergegenstand der Meistergründungsprämie ist die Gründung des Betriebes/der Firma (Sachförderung). Jedes Gründungsvorhaben kann also nur einmal mit der Meistergründungsprämie gefördert werden.

Wann kann die Meistergründungsprämie Thüringen versagt werden?

Wenn Sie die formellen Elemente die zum Antrag berechtigen nicht erfüllen oder wenn Sie mit dem Gründungsprozess, z.B. durch Eingehen von verbindlichen Verpflichtung, begonnen haben (förderschädlich). Es gilt der Grundsatz: Erst beantragen → Entscheidung abwarten → Umsetzen/Starten.

Kann ich als Geselle auch die Meistergründungsprämie bekommen?

Nur mit der Sonderregelung, dass Sie Geselle im letzten Jahr Ihrer Meisterschule sind und innerhalb 12 Meister sein werden.

Ich habe noch weitere Fragen zur Meistergründungsprämie Thüringen. Wer hilft?

Wenden Sie sich bitte an einer unserer Beratungsstellen vor Ort und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung der Grundsatzfragen. Nutzen Sie unser FAQ.


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