Die Meistergründungsprämie Brandenburg ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister, die sich in Brandenburg selbstständig machen möchten. Die Prämie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Ländern gemeinsam getragen.
Ziel der Meistergründungsprämie
Ziel der Meistergründungsprämie Brandenburg ist es, die Gründung von handwerklichen Unternehmen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu stärken.
Zuschusshöhe
Die Höhe der Basisförderung beträgt einmalig EUR 12.000.
Die Höhe der Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung beträgt einmalig EUR 5.000 beziehungsweise EUR 7.000 bei Besetzung durch eine Frau.
Besonderheit
Bei einer gemeinschaftlichen Existenzgründung können bis zu 3 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gefördert werden.
Förderbedingungen
Die Meistergründungsprämie ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft:
- Gründung einer erstmaligen selbständigen Tätigkeit im Vollerwerb durch einen Meister
- Sie müssen sich bei der zuständigen Handwerkskammer zum Gründungs- beziehungsweise Übernahmekonzept beraten lassen.
- Sie weisen spätestens in den auf die ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit folgenden 6 Monaten nach, dass Sie mindestens einen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (oder 2 Teilzeitplätze) oder einen Ausbildungsplatz mit branchenüblicher Vergütung geschaffen haben.
In Brandenburg haben wir folgende Beratungsstelle für Sie als gründungswilligen Meister
Häufig gestellte Fragen aus 25 Jahren Beratungserfahrung zur Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister in/aus Brandenburg, die sich selbstständig machen möchten. Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. für die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die Finanzierung von Marketingmaßnahmen oder die Deckung laufender Kosten.
Die Meistergründungsprämie können Handwerksmeister beantragen, die
– ihren Meisterabschluss in einem zulässigen Gewerk nachweisen können
– sich erstmals im Hauptwerwerb selbstständig machen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen
– ihren Betrieb in Brandenburg führen
Die Höhe der Meistergründungsprämie Brandenburg beträgt 12.000 €.
Die für den Antrag benötigten Unterlagen variieren je nach Bundesland. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen erforderlich:
– Personalausweis oder Reisepass
– Meisterbrief
– Gewerbeanmeldung
– Businessplan
– Finanzierungsplan
Nein, die Meistergründungsprämie muss nicht zurückgezahlt werden.
Grundsätzlich ja – jedoch mit der Einschränkung, das eine ausschliessliche Finanzierung staatlichen Förderungen ausgeschlossen ist.
Nein, Fördergegenstand der Meistergründungsprämie ist die Gründung des Betriebes/der Firma (Sachförderung). Jedes Gründungsvorhaben kann also nur einmal mit der Meistergründungsprämie gefördert werden.
Wenn Sie die formellen Elemente die zum Antrag berechtigen nicht erfüllen oder wenn Sie mit dem Gründungsprozess, z.B. durch Eingehen von verbindlichen Verpflichtung, begonnen haben (förderschädlich). Es gilt der Grundsatz: Erst beantragen → Entscheidung abwarten → Umsetzen/Starten.
Nur mit der Sonderregelung, dass Sie Geselle im letzten Jahr Ihrer Meisterschule sind und innerhalb 12 Meister sein werden.
Wenden Sie sich bitte an einer unserer Beratungsstellen vor Ort und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung der Grundsatzfragen. Nutzen Sie unser FAQ.