Die Meistergründungsprämie Berlin ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister, die sich in Berlin selbstständig machen möchten. Die Prämie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Ländern gemeinsam getragen.
Ziel der Meistergründungsprämie
Ziel der Meistergründungsprämie Berlin ist es, die Gründung von handwerklichen Unternehmen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu stärken.
Zuschusshöhe
Die Höhe der Basisförderung bei Existenzgründung beträgt EUR 10.000.
Gründet eine Frau und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 15.000.
Die Höhe der Arbeitsplatzförderung beträgt EUR 6.000.
Die Höhe der Ausbildungsplatzförderung beträgt EUR 7.500. Wird eine Frau ausgebildet und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 10.000.
Förderbedingungen
Die Meistergründungsprämie ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft:
- Erstmalige Gründung einer selbständigen Tätigkeit im Vollerwerb durch einen Meister
- Die Arbeits- oder Ausbildungsplätze besetzen Sie für 12 Monate. Sie schaffen in den ersten 3 Jahren Ihrer Selbstständigkeit mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (in Vollzeit oder 2 Teilzeitstellen mit je mindestens 50 Prozent der Vollzeit) oder einen Ausbildungsplatz.
- Bei einer Betriebsübernahme schaffen Sie einen zusätzlichen Arbeitsplatz.
In Berlin haben wir folgende Beratungsstelle für Sie als gründungswilligen Meister
Häufig gestellte Fragen aus 25 Jahren Beratungserfahrung zur Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister in/aus Berlin, die sich selbstständig machen möchten. Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. für die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die Finanzierung von Marketingmaßnahmen oder die Deckung laufender Kosten.
Die Meistergründungsprämie können Handwerksmeister beantragen, die
– ihren Meisterabschluss in einem zulässigen Gewerk nachweisen können
– sich erstmals im Hauptwerwerb selbstständig machen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen
– ihren Betrieb in Berlin führen
Die Höhe der Meistergründungsprämie Berlin beträgt bei Gründung durch einen Meister 10.000 €; bei Gründung durch eine Meisterin 15.000 €.
Die für den Antrag benötigten Unterlagen variieren je nach Bundesland. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen erforderlich:
– Personalausweis oder Reisepass
– Meisterbrief
– Gewerbeanmeldung
– Businessplan
– Finanzierungsplan
Nein, die Meistergründungsprämie muss nicht zurückgezahlt werden.
Grundsätzlich ja – jedoch mit der Einschränkung, das eine ausschliessliche Finanzierung staatlichen Förderungen ausgeschlossen ist.
Nein, Fördergegenstand der Meistergründungsprämie ist die Gründung des Betriebes/der Firma (Sachförderung). Jedes Gründungsvorhaben kann also nur einmal mit der Meistergründungsprämie gefördert werden.
Wenn Sie die formellen Elemente die zum Antrag berechtigen nicht erfüllen oder wenn Sie mit dem Gründungsprozess, z.B. durch Eingehen von verbindlichen Verpflichtung, begonnen haben (förderschädlich). Es gilt der Grundsatz: Erst beantragen → Entscheidung abwarten → Umsetzen/Starten.
Nur mit der Sonderregelung, dass Sie Geselle im letzten Jahr Ihrer Meisterschule sind und innerhalb 12 Meister sein werden.
Wenden Sie sich bitte an einer unserer Beratungsstellen vor Ort und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung der Grundsatzfragen. Nutzen Sie unser FAQ.