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Meistergründungsprämie Baden-Württemberg

Die Meistergründungsprämie Baden-Württemberg ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen möchten. Die Prämie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Ländern gemeinsam getragen.

Ziel der Meistergründungsprämie

Ziel der Meistergründungsprämie Baden-Württemberg ist es, die Gründung von handwerklichen Unternehmen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu stärken.

Zuschusshöhe

Meistergründungsprämie wird als Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu EUR 10.000 bei Inanspruchnahme der Startfinanzierung 80 gezahlt. 

Förderbedingungen

Die Meistergründungsprämie ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft: 

  1. Erstmalige Gründung einer selbständigen Tätigkeit im Vollerwerb durch einen Meister
  2. Inanspruchnahme der Startfinanzierung 80 der Staatsbank-BW

In Baden-Württemberg haben wir folgende gründungswillige Meister Beratungsstellen für Sie

Was ist die Meistergründungsprämie Baden-Württemberg?

Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister in/aus Baden-Württemberg, die sich selbstständig machen möchten. Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. für die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die Finanzierung von Marketingmaßnahmen oder die Deckung laufender Kosten.

Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?

Die Meistergründungsprämie können Handwerksmeister beantragen, die
– ihren Meisterabschluss in einem zulässigen Gewerk nachweisen können
– sich erstmals im Hauptwerwerb selbstständig machen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb übernehmen
– ihren Betrieb in Baden-Württemberg führen

Wie hoch ist die Meistergründungsprämie Baden-Württemberg?

Die Höhe der Meistergründungsprämie Baden-Württemberg beträgt 10.000 €.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Die für den Antrag benötigten Unterlagen variieren je nach Bundesland. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen erforderlich:
– Personalausweis oder Reisepass
– Meisterbrief
– Gewerbeanmeldung
Businessplan
Finanzierungsplan

Muss ich die Meistergründungsprämie Baden-Württemberg zurückzahlen?

Nein, die Meistergründungsprämie muss nicht zurückgezahlt werden.

Ist die Meistergründungsprämie mit anderen Fördermitteln kombinierbar?

Grundsätzlich ja – jedoch mit der Einschränkung, das eine ausschliessliche Finanzierung staatlichen Förderungen ausgeschlossen ist.

Wir Gründen zu zweit einen Betrieb – können beide die Meistergründungsprämie Baden-Württemberg erhalten?

Nein, Fördergegenstand der Meistergründungsprämie ist die Gründung des Betriebes/der Firma (Sachförderung). Jedes Gründungsvorhaben kann also nur einmal mit der Meistergründungsprämie gefördert werden.

Wann kann die Meistergründungsprämie versagt werden?

Wenn Sie die formellen Elemente die zum Antrag berechtigen nicht erfüllen oder wenn Sie mit dem Gründungsprozess, z.B. durch Eingehen von verbindlichen Verpflichtung, begonnen haben (förderschädlich). Es gilt der Grundsatz: Erst beantragen → Entscheidung abwarten → Umsetzen/Starten.

Kann ich als Geselle auch die Meistergründungsprämie bekommen?

Nur mit der Sonderregelung, dass Sie Geselle im letzten Jahr Ihrer Meisterschule sind und innerhalb 12 Meister sein werden.

Ich habe noch weitere Fragen zur Meistergründungsprämie. Wer hilft?

Wenden Sie sich bitte an einer unserer Beratungsstellen vor Ort und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung der Grundsatzfragen. Nutzen Sie unser FAQ.


Meistergründungsprämie Baden-Württemberg